Elternvertretung

Die Vertretung der Eltern in der Schule ist durch den § 88 ff des Niedersächsischen Schulgesetztes (NSchG) geregelt. Als Mitglied der Klassenelternschaft können Sie sich in die unterschiedlichen Konferenzen und Gremien wählen lassen. Ohne die Mitarbeit vieler Eltern in der Schule ist ein abwechslungsreiches und lebendiges Schulleben nicht mehr denkbar. Zahlreiche Anlässe wie Schulfeste, Klassenfeiern, Sportfeste u.a. bieten Ihnen Möglichkeiten zum persönlichen Engagement. 

 

 

 

 

 

Mitglieder des Elternrats der VGS Gehrde 2010/2011

Birgit Kirk, Sarah Bußmann, Klasse 1a

Elke Renze, Marion Kosche-Plath , Klasse 1b

Jörn Konert, Ilka Rickhaus, Klasse 2a

Melanie Grübner, Petra Wunderlich, Klasse 2b

Eva Wolke-Hanenkamp, Helena Seifert, Klasse 3a

Thomas Uchtmann, Marina Schulz, Klasse 3b

Andrea zur Lage, Jürgen Volkert, Klasse 4a

Willi Stein, Harald Kirchner, Klasse 4b