Die Vertretung der Eltern in der Schule ist durch den § 88 ff des Niedersächsischen Schulgesetztes (NSchG) geregelt. Als Mitglied der Klassenelternschaft können Sie sich in die unterschiedlichen Konferenzen und Gremien wählen lassen. Ohne die Mitarbeit vieler Eltern in der Schule ist ein abwechslungsreiches und lebendiges Schulleben nicht mehr denkbar. Zahlreiche Anlässe wie Schulfeste, Klassenfeiern, Sportfeste u.a. bieten Ihnen Möglichkeiten zum persönlichen Engagement.
Birgit Kirk, Sarah Bußmann, Klasse 1a
Elke Renze, Marion Kosche-Plath , Klasse 1b
Jörn Konert, Ilka Rickhaus, Klasse 2a
Melanie Grübner, Petra Wunderlich, Klasse 2b
Eva Wolke-Hanenkamp, Helena Seifert, Klasse 3a
Thomas Uchtmann, Marina Schulz, Klasse 3b
Andrea zur Lage, Jürgen Volkert, Klasse 4a
Willi Stein, Harald Kirchner, Klasse 4b